Eine unserer Redakteurinnen wollte wissen, was die Schweizer Neutralität konkret verlangt, wenn die Schweiz einen Konflikt als Krieg einstuft. Die Antwort erweist sich als ungewöhnlich präzise.
Der Schweizer Bundesrat hat den Konflikt zwischen den Vereinigten Staaten, Israel und dem Iran am 13. März 2026 offiziell als Krieg eingestuft. Bundesratssprecherin Nicole Lamon bestätigte die Entscheidung: «Es gibt einen Krieg zwischen den USA/Israel und dem Iran.» Die Einstufung stützt sich auf die Intensität und Dauer der Feindseligkeiten, die den rechtlichen Schwellenwert nach dem Schweizer Neutralitätsrecht erfüllen.
Zwei unmittelbare Konsequenzen folgten. Die Vereinigten Staaten dürfen keine Militärflugzeuge mehr durch den Schweizer Luftraum fliegen. Und die Schweiz kann keine Rüstungsexporte mehr an eine der Kriegsparteien genehmigen.
Was die Schweizer Neutralitätseinstufung ausgelöst hat
Die Schweiz unterscheidet zwischen Neutralitätsrecht und Neutralitätspolitik, eine Trennung, die Verwirrung stiftet, aber einem rechtlichen Zweck dient. Die Neutralitätspolitik ist ermessensgebunden: Sie umfasst die allgemeine diplomatische Haltung der Schweiz und kann den Umständen angepasst werden. Das Neutralitätsrecht hingegen ist verbindlich. Es leitet sich aus den Haager Abkommen von 1907 ab, die die Schweiz 1910 ratifiziert hat, und tritt automatisch in Kraft, sobald der Bundesrat feststellt, dass ein Konflikt die Voraussetzungen eines Krieges erfüllt.
Der Schwellenwert beruht nicht auf einem einzigen Auslöser. Aussenminister Ignazio Cassis hatte die Lage anfangs als «Konflikt» bezeichnet und erklärt, «der Schwellenwert für die Anwendung des Schweizer Neutralitätsrechts sei noch nicht erreicht». Bis zum 13. März gelangte der Bundesrat zu dem Schluss, dass Dauer und Intensität der Feindseligkeiten die Voraussetzungen für eine Neueinstufung erfüllten. Der Wechsel von «Konflikt» zu «Krieg» war nicht symbolisch. Er hatte Rechtskraft.
Zwei Überfluggesuche, zwei Ablehnungen
Zwei US-Militärüberfluggesuche wurden vor der förmlichen Kriegseinstufung abgelehnt. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) führte die Ablehnungen anfangs auf «verfahrenstechnische Gründe» zurück und erklärte, die Gesuche «erforderten umfangreiche Abklärungen und konnten nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen genehmigt werden».
Diese Formulierung war diplomatisch. Der Bundesrat prüfte gleichzeitig, ob das Schweizer Neutralitätsrecht auf den Konflikt anwendbar sei. Als die Kriegseinstufung am 13. März vorgenommen wurde, löste sich die verfahrenstechnische Unklarheit auf. Nach dem Neutralitätsrecht darf ein neutraler Staat kriegführenden Streitkräften nicht gestatten, sein Territorium, einschliesslich seines Luftraums, zu nutzen.
Was die Haager Abkommen von der Schweizer Neutralität verlangen
Die Verpflichtungen ergeben sich aus zwei Instrumenten: dem Fünften Haager Abkommen (Rechte und Pflichten der neutralen Mächte im Landkrieg) und dem Dreizehnten (Seekrieg). Die Abkommen kodifizierten Regeln, die seit Jahrhunderten im Gewohnheitsvölkerrecht bestanden, doch erst 1907 erhielten sie Vertragscharakter.
Die für diese Situation massgeblichen Bestimmungen sind eindeutig. Ein neutraler Staat darf kriegführenden Streitkräften nicht gestatten, Truppen oder Nachschub durch sein Territorium zu bewegen. Er darf kriegführenden Staaten kein Kriegsmaterial liefern. Und er muss alle Kriegsparteien gleich behandeln: Was einer Seite verweigert wird, muss auch allen anderen verweigert werden.
Diese Gleichbehandlungspflicht erklärt, warum die Schweizer Einstufung die Vereinigten Staaten und Israel neben dem Iran als Kriegsparteien nennt. Das Schweizer Neutralitätsrecht verlangt, dass die Beschränkungen für alle drei gelten. Die Schweiz kann nicht selektiv iranische Überflüge verbieten und gleichzeitig amerikanische erlauben, oder umgekehrt.
Verteidigungsminister Pfister zum Völkerrecht
Tage vor der förmlichen Einstufung hatte Verteidigungsminister Martin Pfister bereits eine klare Haltung eingenommen. Am 8. März erklärte er öffentlich, dass die Vereinigten Staaten und Israel durch den Angriff auf den Iran das Völkerrecht verletzt hätten. «Die Amerikaner und Israel haben den Iran aus der Luft angegriffen», sagte Pfister. «Damit haben sie wie der Iran das Völkerrecht verletzt.» Die offizielle Haltung des Bundesrats war, dass «der Angriff auf den Iran einen Verstoss gegen das Gewaltverbot darstellt».
Pfister warnte auch davor, dass Europa durch asymmetrische Kriegsführung in den Konflikt hineingezogen werden könnte, einschliesslich des Risikos von Terroranschlägen auf Schweizer Boden. Diese Aussage stellte die Schweiz in die Reihe der wenigen westlichen Länder, die den amerikanisch-israelischen Feldzug ausdrücklich als Verletzung des Völkerrechts bezeichnet haben. Der deutsche Vizekanzler Lars Klingbeil äusserte «ernsthafte Zweifel, ob dieser Krieg völkerrechtlich legitim ist». Spanien verurteilte die Bombardierungen ebenfalls als rechtswidrig.
Die Präzedenzfälle: Kosovo und Irak
Das Schweizer Neutralitätsrecht hat dieses Ergebnis bereits hervorgebracht. Beim NATO-Einsatz im Kosovo 1999 hatte der Bundesrat US-Militärüberflüge über den Schweizer Luftraum verboten. Die Begründung war dieselbe wie heute: Keine Resolution des UN-Sicherheitsrats hatte die Operation autorisiert, sodass das Neutralitätsrecht galt. Die Schweiz erlaubte später Überflüge für KFOR-Friedensmissionen im Kosovo, weil diese unter einem UN-Mandat operierten, und UN-mandatierte Operationen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Neutralitätsrechts.
Dieselbe Logik galt beim Irakkrieg 2003. Die Schweiz verbot Kampfüberflüge, erlaubte aber humanitäre Flüge. Diese Unterscheidung war kein Akt der Grosszügigkeit, sondern eine rechtliche Verpflichtung. Die Haager Abkommen verbieten nicht die humanitäre Durchfahrt, sondern nur die Bewegung kriegführender Streitkräfte und ihres Materials.
Die aktuelle Situation unterscheidet sich in einem Punkt von beiden Präzedenzfällen: Die wirtschaftlichen Einsätze sind höher. Die Vereinigten Staaten sind der zweitgrösste Exportmarkt der Schweiz. Die Schweiz unterhält umfangreiche Rüstungs- und Dual-Use-Güterexporte in die USA. Die Schweiz hat kürzlich F-35-Kampfjets von Lockheed Martin erworben. Die Anwendung des Neutralitätsrechts auf die USA hat ihren Preis.
Die Neutralitätsinitiative und die Verfassungsreform
Diese Entscheidungen fallen in einen innenpolitischen Streit über die Zukunft der Schweizer Neutralität selbst. Eine Volksinitiative, die von Pro Schweiz und der Schweizerischen Volkspartei (SVP) unterstützt wird, will «immerwährende und bewaffnete» Neutralität in der Bundesverfassung verankern und ein umfassendes Sanktionsverbot einführen.
Würde die Initiative angenommen, wäre es der Schweiz verboten, mit Militär- oder Verteidigungsbündnissen zusammenzuarbeiten, ausser im Fall eines direkten Angriffs auf Schweizer Territorium. Nur vom UN-Sicherheitsrat gebilligte Sanktionen könnten unterstützt werden. Die heutige Flexibilität, die es der Schweiz erlaubt, ihre Neutralitätshaltung den wechselnden Umständen anzupassen, wäre vorbei.
Das Schweizer Parlament hat die Initiative abgelehnt. Der Nationalrat stimmte überwältigend dagegen, nur die SVP sprach sich dafür aus. Der Ständerat (die Kammer der Kantone) billigte am 12. März 2026 jedoch einen Gegenentwurf mit dem denkbar knappsten Ergebnis: 21 zu 21 Stimmen, wobei Ständeratspräsident Stefan Engler den Stichentscheid fällte. Der Gegenentwurf würde «permanente und bewaffnete» Neutralität verfassungsrechtlich verankern, ohne die Möglichkeit der Schweiz einzuschränken, Sanktionen zu verhängen.
Die Schweizer Bevölkerung soll voraussichtlich noch 2026 über die Initiative abstimmen. Der Irankrieg hat den Befürwortern ihr stärkstes Argument seit Jahren geliefert: dass die Schweizer Neutralität genau deshalb verfassungsrechtlichen Schutz braucht, weil der geopolitische Druck immer in Richtung Kompromiss drängt.
Das Paradoxon der Schutzmacht
Die Position der Schweiz birgt eine strukturelle Spannung, die die Haager Abkommen nicht vorausgesehen haben. Seit 1980 vertritt die Schweiz die US-Interessen im Iran als Schutzmacht und dient als wichtigster diplomatischer Kanal zwischen Washington und Teheran. Diese Rolle hat sich durch den aktuellen Krieg fortgesetzt. Als die europäischen Bündnisse durch die Eskalation des Konflikts auf die Probe gestellt wurden, blieb der Schweizer Kanal offen.
Am 12. März schloss die Schweiz aus Sicherheitsgründen ihre eigene Botschaft in Teheran, bestätigte aber, dass das Schutzmachtmandat für die Vereinigten Staaten fortgesetzt werde und die diplomatische Verbindung zwischen Washington und Teheran aktiv bleibe.
Das bedeutet: Die Schweiz erklärt gleichzeitig die Vereinigten Staaten nach Neutralitätsrecht zur Kriegspartei, verbietet ihre Militärüberflüge, stuft ihren Angriff auf den Iran als Verletzung des Völkerrechts ein und unterhält den wichtigsten diplomatischen Hinterkanal zwischen Washington und seinem Widersacher. Diese Rollen sind nach Völkerrecht nicht widersprüchlich. Eine Schutzmacht ist ausdrücklich ein neutraler Vermittler. Doch die öffentliche Wirkung verlangt eine Regierung, die ihrem Rechtsrahmen genug vertraut, um alle vier Positionen gleichzeitig einzunehmen.
Was als Nächstes kommt
Die praktischen Auswirkungen des Überflugverbots auf die US-Militäroperationen sind begrenzt. Der Schweizer Luftraum ist klein, und die US-Militärlogistik im Nahen Osten hängt nicht von Schweizer Flugrouten ab. Die Bedeutung ist rechtlicher und politischer Natur. Jedes Mal, wenn die Schweizer Neutralität gegenüber den Vereinigten Staaten angewendet wird, stärkt sie die Glaubwürdigkeit des Rahmens und schafft einen Präzedenzfall für künftige Konflikte.
Das Rüstungsexportverbot könnte mehr ins Gewicht fallen. Die Schweizer Rüstungsindustrie stellt Komponenten und Dual-Use-Technologie her, die in US-Lieferketten eingehen. Wie streng das Verbot durchgesetzt wird und ob bestehende Verträge weitergelten oder ausgesetzt werden, wird der nächste Streitpunkt sein.
Das Verfassungsreferendum wird, sobald es zu einer Volksabstimmung kommt, darüber entscheiden, ob die Schweizer Neutralität eine politische Wahl bleibt oder zu einer Verfassungsschranke wird. Der Unterschied ist erheblich: Eine Politik kann durch einen Bundesratsbeschluss angepasst werden. Eine Verfassungsbestimmung erfordert ein weiteres Referendum zur Änderung.
Vorläufig tun die Haager Abkommen von 1907 genau das, wofür sie geschrieben wurden. Ein neutraler Staat hat einen Konflikt als Krieg eingestuft, seine rechtlichen Verpflichtungen gegenüber allen Kriegsparteien gleich angewendet und die diplomatischen und wirtschaftlichen Kosten dafür akzeptiert. Der Rahmen ist 119 Jahre alt. Er funktioniert noch.
Quellen
- SWI swissinfo.ch, «Der Standpunkt der Schweiz zum Irankrieg», März 2026
- Blue News, «Der Bundesrat hat entschieden: Es gibt einen Krieg zwischen den USA/Israel und dem Iran», März 2026
- Blue News, «Die Schweiz verweigert US-Militärüberflug», März 2026
- Iran International, «USA, Israel und Iran haben Völkerrecht verletzt, sagt Schweizer Verteidigungsminister», 8. März 2026
- SWI swissinfo.ch, «Ständerat beharrt auf Gegenentwurf zur Neutralitätsinitiative», 12. März 2026
- SWI swissinfo.ch, «Wann gilt das Neutralitätsrecht?», März 2026
- Anadolu Agency, «Die Schweiz sagt, US-israelische Angriffe auf Iran verstossen gegen das Völkerrecht», 8. März 2026
- Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, «Neutralität»
- Military.com, «Die Schweiz schliesst Botschaft in Teheran, die US-Iran-Verbindung bleibt aktiv», 12. März 2026



