Präventivkrieg und Völkerrecht: Die Regel, die alle kennen und niemand durchsetzt
Das Völkerrecht zum Präventivkrieg ist eindeutig: einen Krieg wegen einer hypothetischen künftigen Bedrohung zu beginnen ist illegal. Das Nürnberger Tribunal nannte es „das höchste internationale Verbrechen". Achtzig Jahre später ist das Recht klar, die Verstöße häufen sich, und die Durchsetzung scheitert weiter am Veto.
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